Zu dem Thema gibt es immer wieder Rückfragen, weil dies mittlerweile eine gesellschaftliche Diskussion geworden ist. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beschreibt auf seiner Homepage die Anwendung von Pflanzenschutzmittel für Haus und Kleingarten. Nach dem Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Missverständlicherweise ist in den Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln als Anwendungsgebiet „Wege und Plätze“, „Wege und Plätze mit Holzgewächsen“ oder „Wege und Plätze ohne Holzgewächse“ aufgeführt, das hat aber keine Relevanz für den Haus- und Kleingärtner – eine Anwendung z.B. von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmitteln) ist hier verboten. Kurz gesagt auf befestigten Flächen wie z.B. Pflaster, Kies, Wegen, Wegrändern, Garagenzufahrten oder Stellplätzen ist eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln untersagt. Wenn im öffentlichen Bereich, als Dienstleistung oder in der Land- und Forstwirtschaft bzw. im Gartenbau gespritzt wird, ist ohnehin eine Sachkundenachweis und teilweise eine separate Genehmigung notwendig. Es gibt immer wieder findige Bürger, die chemische Mittel zweckentfremden und z.B. gegen Unkraut auf Pflasterflächen verwenden, auch dies ist unzulässig. Bitte nutzen sie für Einfahrten und Wege etc. mechanische und physikalische Methoden und Geräte wie Hacken, Fugenkratzer, Abflammen, Heißwasser- oder Dampf. Auch hier gilt es zu beachten, dass nicht jeder Bodenbelag alles verträgt! Abflammen ist eine gute Methode, jedoch ist die Brandgefahr zu beachten. Vielfach wird das zu groß gewordene „Unkraut“ gegrillt und verbrannt, was aber leider meist nur wenig Erfolg hat. Es genügt bei kleinen Pflanzen, nur kurz über die Fläche zu gehen und der Sämling wird zerstört. Wie bei allen diesen beschriebenen Methoden, ist ein frühzeitiges und regelmäßiges Handeln notwendig. Anzumerken ist, dass Unkraut in Pflasterfugen eher ein ästhetisches Problem ist und gerade der Randbewuchs z.B. auf Kiesflächen einen Beitrag zum Artenschutz leisten kann. Es gibt immer wieder schöne Beispiele der Selbstaussaat von Lein, Junger im Grünen oder verschiedenen Nelken. Die Ränder der Kiesflächen lassen sich sogar mit Mauerpfeffer, Kriechthymian oder Wolfsmilch (giftig) aufwerten.