Blumenwiese vs. Blühmischung – aus aktuellem Anlass


Zur Zeit bekomme ich oft Fragen zu Blühflächen, doch es herrscht hier viel Unklarheit. Es gibt im Handel verschiedene einjährige bis mehrjährige Blühmischungen zu kaufen. Diese Mischungen mit Kulturarten sind entweder für die Landwirtschaft gedacht oder können ggf. auch im eigenen Hausgarten eingesetzt werden. In der freien Landschaft, zur Anlage von Blühflächen außerhalb der Landwirtschaft, sind diese Mischungen im Sinne des Naturschutzes nicht geeignet. Die dazu passenden Ackerflächen sind entweder nicht vorhanden oder naturschutzfachlich wertvolle Flächen würden dafür „umgegraben“. Für ein gutes Blühangebot und Aussehen müssen mit diesen Mischungen bestellte Flächen regelmäßig erneuert, d.h. die Flächen wieder „umgegraben“ und erneut ausgesät werden. Im Garten kann eine regelmäßige Erneuerung sogar vorteilhaft sein oder damit eine Lücke geschlossen werden. Wenn z.B. ein freies Gemüsebeet vorhanden ist, wird damit die Fruchtfolge aufgelockert oder nach dem Hausbau vor der Gartenanlage die Fläche verschönert. Durch den kurzfristig entstandenen Blütenreichtum entsteht ein zusätzliches Nahrungsangebot für Bienen, verbunden mit einem sinnvollen Nutzungsaspekt im Garten. Im Unterschied zu den „Blühflächen“ kann eine „echte Blumenwiese“ bei richtiger Pflege Jahrzehnte alt werden und braucht keinen Spaten oder Pflug mehr. Hier werden ausschließlich heimische Wiesenblumenarten und Gräser verwendet, die früher in den Wiesen gewachsen sind und selbstverständlich waren. Mit einer wirklichen Blumenwiese wird an geeigneten Standorten ein echter Mehrwert für unsere heimischen Wildbienen, Schmetterlinge und Käfer geschaffen. Manchmal ist sogar in unseren Hausgärten Platz für diese natürlichen Pflanzengesellschaften. Allgemein ist zu beachten, dass nicht jede Fläche einfach in eine Blumenwiese verwandelt werden kann und hier Sachverstand notwendig ist. Sowohl landwirtschaftlich genutzte, wie auch private nichtlandwirtschaftliche Flächen unterliegen teilweise genehmigungspflichtigen Regelungen in der Nutzung, so dass ein Umbruch oder eine Veränderung von bestehenden Wiesenflächen sowie brachliegenden Flächen nicht immer möglich bzw. zulässig ist. Hier spielt z.B. der Biotopschutz, der Grünlanderhalt oder die Nutzung eine Rolle. Manchmal kommt auf den angedachten Standorten bereits eine artenreiche Ausgangsvegetation vor, die nur einer zeitlich abgestimmten Mahd mit Abfuhr des Mähgutes bedarf, um sich in eine blütenreiche Wiese zu entwickeln. Es ist nicht wichtig, dass jede Fläche „bunt“ blüht, denn zum Erhalt der Artenvielfalt sind verschiedenste Lebensräume und Pflanzengesellschaften notwendig. Sogar wenn eine Fläche „nur“ mit Brennnesseln bewachsen ist, es sich um einen offenen Boden mit augenscheinlichem Unkrautbewuchs handelt oder Sauergräser sowie Schilf auf Wiesen wachsen, ist dies ein Bestandteil unserer Natur. Um die mannigfaltigen Pflanzengesellschaften zu fördern, ist neben den Bodeneigenschaften und dem Standort, die Pflege der Flächen ein entscheidender Faktor. Vielfach wird der Verlust von wertvollen Flächen, verursacht durch den Wegfall der traditionellen Nutzung in unserer Kulturlandschaft bedingt. Zum Thema Blumenwiesen und Blühflächen kann Ihnen, je nach Zuständigkeit, auch die Untere Naturschutzbehörde weiterhelfen. Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis: Nutzen Sie bitte nur gebietsheimisches Saat- und Pflanzgut, so dass in unserem Gebiet ausschließlich genetisch angepasste Pflanzen in die Natur kommen. Dieses Saatgut ist zwar teuer, aber auch das ist ein Bestandteil des angewandten Naturschutzes.